Bebauungspläne online


Leistungsbeschreibung


Über die Bauleitplanung steuert die Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet. Die Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne muss die Gemeinde in eigener Verantwortung aufstellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Sie müssen in einem förmlichen Verfahren von Rat und Verwaltung aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt.

Interessierte können die rechtskräftigen Bauleitpläne der Gemeinde Wallenhorst während der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen, oder sich die Unterlagen als pdf-Dokumente in unserem Internet-GIS (Geographisches Informationssystem) herunterladen. Wir empfehlen die "Adresssuche" unter "Projekt: Bauleitplanung im Internet" zu verwenden, da Ihnen sofort alle geltenden Bauleitpläne für die entsprechende Adresse angezeigt werden. Bei der Benutzung des Internet-GIS sind die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlüsse zu beachten.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gemeinde Wallenhorst stellt diesen Kartendienst kostenfrei zur Verfügung. Der Kartendienst darf auch in eigene Internet-Anwendungen eingebunden werden, sofern diese Anwendungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 

Rechtsbehelf


Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit des Kartendienstes besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Gemeinde Wallenhorst als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.

Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Gemeinde Wallenhorst eingeholt werden. 

Kontakt

  • Planung