Mitteilung der Steuer-Id.-Nr.
Mitteilung der Steuer-Id.-Nr.
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Erneute Mitteilung der verlorenen oder vergessenen Steuer-Id.-Nr.
Die Ihnen zugeteilte Steuer Id-Nr. bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Sie finden in der Regel Ihre Steuer Id-Nr in den folgenden Dokumenten:
• im Einkommensteuerbescheid oder
• auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Finden Sie Ihre Steuer Id-Nr. in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.
Auf den folgenden Seiten werden Sie auf die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern weitergeleitet. Dort können Sie die erneute Mitteilung Ihrer Id-Nr. beantragen.
Weitere Informationen zur Id-Nr. erhalten Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die Auskunft ist gebührenfrei.
Links & Onlinedienste
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