Einbürgerung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Ansonsten besitzen Ausländer gemäß § 10 StAG einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie hier.