Fundsachen
Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind
Verfahrensablauf
Sie haben etwas gefunden?
Geben Sie die Fundsache bitte während der Öffnungszeiten im Fundbüro im Rathaus ab oder senden Sie diese per Post an die Gemeinde Wallenhorst,
Fundbüro
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst.
Bei Gegenständen, die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel oder Smartphone), kontaktieren Sie das Fundbüro gern vorab unter Telefon 05407 888-333.
Sperrige Gegenstände wie Fahrräder holen wir gern bei Ihnen oder am Fundort ab.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 Prozent des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 Prozent vom Mehrwert.
Rechtsbehelf
nicht eingetragen