Fundsachen


Leistungsbeschreibung


Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind

Spezielle Hinweise

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Verfahrensablauf


Sie haben etwas gefunden?

Geben Sie die Fundsache bitte während der Öffnungszeiten im Fundbüro im Rathaus ab oder senden Sie diese per Post an die Gemeinde Wallenhorst,

Fundbüro

Rathausallee 1

49134 Wallenhorst.

Bei Gegenständen, die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel oder Smartphone), kontaktieren Sie das Fundbüro gern vorab unter Telefon 05407 888-333.

Sperrige Gegenstände wie Fahrräder holen wir gern bei Ihnen oder am Fundort ab.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 Prozent des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3 Prozent vom Mehrwert.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Petra Wendt
  • Tim Alexander Bödecker
  • Birgit Brandebusemeyer
  • Yvonne Drexhage
  • Sonja Frye
  • Anja Dierken